ABG

Sind Reservationen verbindlich? 

Ja, gemäss den Angaben der Reservation werden Plätze oder gar die Anlage reserviert und freigehalten und sind entsprechend kostenpflichtig. Ebenfalls ist die Teilnehmeranzahl verbindlicher Natur. 

Die ganzen AGBS: 

  • 1 Geltungsbereich der AGB

Sämtliche Reservationen, Buchungen und Event Teilnahmen erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. 

  • 2 Vertragsschluss
  1. Mit der Reservation (Online, telefonisch, mündlich, schriftlich) tätigen der/Die Teilnehmer einen verbindlichen Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt mit Reservation durch den Kunden automatisch zu Stande.
  2. Der Teilnehmer ist verpflichtet die Bestätigung zu überprüfen und Fehler innert 2 Tagesfrist an die WeAreVR AG zu melden.
  3. Telefonische Anmeldungen werden mündlich am Telefon bestätigt, mündliche Reservationen benötigen immer eine Vorkasse.
  4. Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vertrag und versichert, dass diese die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Erlebnis erfüllen.
  • 3 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise
  1. Die Leistungsverpflichtung der WeAreVR AG ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen.
  2. Spezielle Abmachungen müssen jeweils schriftlich festgehalten werden.
  3. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Schweizer Franken (CHF) inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  • 4 Zahlung
  1. Bei der Buchung werden die Zahlungen via Vorkasse oder Online Tool Abrechnungen getätigt. Eine vor Ort Bezahlung ist nicht vorgesehen.
  • 5 Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
  1. Der Teilnehmer kann bis Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der WeAreVR AG vom Vertrag zurücktreten. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist aber ausgeschlossen.
  2. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Buchungstermins besteht nur in Rücksprache mit der WeAreVR AG
  3. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
  4. Rücktritt durch Veranstalter – Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen
  5. Wird die Buchung nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Räumlichkeiten oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann die WeAreVR AG ein Entgelt verlangen.

Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Die WeAreVR AG hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last. 

  • 6 Haftung
  1. Die Haftung der WeAreVR AG für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Die Schadenersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Erlebnispreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
  3. Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
  4. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.
  5. Soweit die Haftung der WeAreVR AG ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen der WeAreVR AG.
  6. Alle Teilnehmer werden über Risiken und Gefahren durch das Personal informiert. Die WeAreVR AG übernimmt keine Haftung für Schäden und Verletzungen von Personen, einzige Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit
  • 7 Sonstiges

Ein Haftungsausschluss ist vor Ort zu unterzeichnen 

  • 8 Rechtswahl und Gerichtsstand
  1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der WeAreVR AG findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
  2. Der Teilnehmer kann die WeAreVR AG nur an dessen Sitz verklagen.
  • 9 Schlussbestimmungen
  1. Die WeAreVR AG schliesst keine Verträge mit minderjährigen Personen ab. Falls der Teilnehmer unter 18 Jahren ist, darf er Buchungen nur unter Einwilligung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten vornehmen.
  2. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
  3. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechen dem BDSG geschützt.

Oberglatterstrasse 35, 8153 Rümlang 

Kontakt per Mail 

044 552 30 25